Nach geltender Rechtslage erwerben Kinder ausländischer Eltern unter bestimmten Voraussetzungen mit der Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Betroffenen müssen sich allerdings nach Erreichen der Volljährigkeit zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und den über ihre Eltern erworbenen ausländischen Staatsangehörigkeiten entscheiden.
Diese Optionspflicht ist integrationspolitisch nicht sinnvoll und soll nach dem Willen des Senats entfallen. Die ganz überwiegende Zahl der Betroffenen ist in Deutschland verwurzelt und wird unabhängig von der Entscheidung für oder gegen die ausländische Staatsangehörigkeit dauerhaft in Deutschland leben. Der Entscheidungszwang wird der Lebenssituation der mit mehreren Staatsangehörigkeiten aufgewachsenen jungen Erwachsenen nicht gerecht und kann zu schwerwiegenden Konflikten innerhalb der Herkunftsfamilien führen.
Senator Dr. Körting:
"Kindern mit Migrationshintergrund muss von Anfang an die Chance eröffnet und damit das Bewusstsein gefördert werden, vollwertige Mitglieder unserer Gesellschaft zu sein. Die vom Land Berlin geforderte Abschaffung der sog. ‚Optionsregelung’ würde einen wirkungsvollen Beitrag zur vollständigen Integration der betroffenen jungen Menschen in die deutsche Gesellschaft leisten."
Redebeitrag von Dr. Ehrhart Körting für die Sitzung des Bundesrats am 26. März 2010: Bessere Integrationschancen für in Deutschland geborene Kinder durch Aufhebung der Optionspflicht
Senatsverwaltung Berlin / so